Selbstbestimmt zu Hause leben mit Behinderung
Wer hat Anspruch auf den Assistenzbeitrag?
Der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) richtet sich an Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben und Unterstützung im Alltag brauchen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich für Erwachsene und Minderjährige.

Voraussetzungen im Kanton Zürich für Erwachsene (ab 18 Jahren)
Ein Assistenzbeitrag ist möglich, wenn:
-
die Person eine Hilflosenentschädigung der IV erhält, und
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zu Hause lebt oder einen Heimaustritt plant
Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit müssen zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:
-
Sie führen einen eigenen Haushalt, oder
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Sie sind mindestens 10 Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt erwerbstätig, oder
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Sie absolvieren eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe, oder
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Sie haben bereits vor dem 18. Geburtstag einen Assistenzbeitrag erhalten (z. B. bei Intensivpflegebedarf von ≥ 6 h/Tag)

Voraussetzungen im Kanton Zürich für Minderjährige (unter 18 Jahren)
Ein Assistenzbeitrag für Kinder und Jugendliche ist möglich, wenn:
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das Kind eine Hilflosenentschädigung der IV erhält, und
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zu Hause lebt, und
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mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Regelmässiger Besuch der Regelschule (obligatorisch)
- Berufsbildung oder Ausbildung auf Sekundarstufe II
- Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt (mind. 10 Stunden/Woche)
- Intensivpflegezuschlag für einen Pflegebedarf von mind. 6 Stunden/Tag

Diese Voraussetzungen zeigen, dass der Assistenzbeitrag nicht für jede Familie mit einem pflegebedürftigen Kind infrage kommt – sondern nur bei sehr hohem Pflegeaufwand oder wenn das Kind bereits aktiv in Bildung oder Arbeit integriert ist.
Wichtig: Die IV prüft jeden Antrag individuell. Die genauen Bedingungen findest du bei der IV-Stelle deines Kantons.
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