SELBSTBESTIMMT ZU HAUSE LEBEN
Der Assistenzbeitrag – mehr als finanzielle Unterstützung
Der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – mit Unterstützung von Assistenzpersonen, die sie selbst anstellen.
Was ist der Assistenzbeitrag?
Der Assistenzbeitrag ist eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) für Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben und im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.
Mit dem Beitrag können Assistenzpersonen selbst angestellt werden. Dadurch können Betroffene beziehungsweise ihre Familien mitbestimmen, wer unterstützt, wann Unterstützung stattfindet und wie sie organisiert wird.
Im Mittelpunkt steht nicht die Pflegeleistung, sondern ein möglichst selbstbestimmtes Leben.
Wer hat Anspruch auf den Assistenzbeitrag?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich für Erwachsene und Minderjährige. Für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten zusätzliche Bedingungen.
Voraussetzungen für Erwachsene (ab 18 Jahren)
Voraussetzungen für Minderjährige (unter 18 Jahren)
Ein Assistenzbeitrag ist möglich, wenn:
-
die Person eine Hilflosenentschädigung der IV erhält, und
-
zu Hause lebt oder einen Heimaustritt plant
Für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Ein Assistenzbeitrag ist grundsätzlich möglich, wenn:
• das Kind eine Hilflosenentschädigung der IV erhält,
• zu Hause lebt und
• mindestens eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt.
Die Voraussetzungen im Detail
Neben den grundlegenden Voraussetzungen gelten für bestimmte Personengruppen zusätzliche Bedingungen. Welche davon erfüllt sein müssen, unterscheidet sich bei Erwachsenen und Minderjährigen.
Zusätzliche Voraussetzungen für Erwachsene
Bei Erwachsenen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- eigener Haushalt
- Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt von mindestens 10 Stunden pro Woche
- Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder Ausbildung auf Sekundarstufe II bzw. Tertiärstufe
- bereits vor dem 18. Geburtstag Anspruch auf einen Assistenzbeitrag
Zusätzliche Voraussetzungen für Minderjährige
Bei Minderjährigen muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- regelmässiger Besuch der Regelschule
- Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder Ausbildung auf Sekundarstufe II
- Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt von mindestens 10 Stunden pro Woche
- Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag
Wichtig: Ob ein Anspruch auf einen Assistenzbeitrag besteht, wird von der zuständigen IV-Stelle individuell geprüft. Dort erhältst du auch verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen.
Was bedeutet Assistenz in der Praxis?
Mit dem Assistenzbeitrag entsteht nicht nur mehr Selbstbestimmung. Wer Assistenzpersonen beschäftigt, übernimmt in der Regel auch die Rolle als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber – und damit zahlreiche organisatorische Aufgaben.
Menschen & Einsätze
Arbeitgeberrolle
Administration
Assistenzpersonen suchen und anstellen, Einsätze planen und Vertretungen organisieren.
Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungen sowie Ferien und Krankheit gehören zur Arbeitgeberrolle.
Arbeitszeiten dokumentieren, Abrechnungen einreichen und die Vorgaben der IV im Blick behalten.
Was auf dem Papier einfach klingt
Als ich mit dem Assistenzbeitrag gestartet bin, waren für mich vor allem zwei Dinge schwierig: einen passenden Arbeitsvertrag aufzusetzen und die Lohnadministration zu verstehen. Plötzlich war ich nicht nur Mutter und pflegende Angehörige, sondern auch Arbeitgeberin.
Arbeitszeiten, Ferienentschädigung, Sozialversicherungen und Lohnabrechnungen – vieles davon musste ich mir zunächst selbst erschliessen. Mit der Zeit wird vieles routinierter. Gerade am Anfang habe ich aber gemerkt, wie viel Wissen und Organisation hinter einem Modell steckt, das eigentlich mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll.
Assistenz im echten Leben
Wie funktioniert das Assistenzmodell, wenn aus Theorie Alltag wird? In dieser Serie schreibe ich über Arbeitgeberrolle, Bürokratie, Personalsuche, Ausfälle – aber auch über die Freiheit, die Assistenz ermöglichen kann.
Die Serie startet demnächst.
Weitere Informationen
Offizielle Informationen
Assistenzbeitrag der IV →
Merkblatt 4.14 – Assistenzbeitrag der IV →
Formulare & Musterarbeitsvertrag →
Elektronische Abrechnung nach Kanton →
Sozialversicherungen für Arbeitgebende (AHV/IV/EO/ALV) →
Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich:
SVA Zürich – Assistenzbeitrag →
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Auskunft der zuständigen IV-Stelle.
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