Heute, am 31. August 2026, habe ich mein Zertifikat als Pflegehelfende erhalten.
Drei Tage zuvor, am 28. August, habe ich die Prüfung abgelegt und bestanden. Auf den letzten Drücker.
Denn ziemlich genau ein Jahr zuvor hatte eine Geschichte begonnen, die mich länger beschäftigen sollte, als ich damals gedacht hatte.
14. August 2025: Plötzlich gelten neue Voraussetzungen
Am 14. August 2025 veröffentlichte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich neue Rahmenbedingungen für die Beschäftigung pflegender Angehöriger.
Unter anderem wurde festgelegt, dass pflegende Angehörige spätestens ein Jahr nach Stellenantritt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben müssen.
Die neuen Vorgaben sollten ab dem 1. Januar 2026 gelten. Für mich entstand daraus damals ein erhebliches Problem.
Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits seit deutlich mehr als einem Jahr als pflegende Angehörige angestellt. Aus der Medienmitteilung ging für mich nicht eindeutig hervor, welche Übergangsregelung für Menschen wie mich gelten würde.
Ich verstand die Mitteilung deshalb zunächst so:
Wenn die neuen Vorgaben ab dem 1. Januar 2026 gelten und ich bereits länger als ein Jahr angestellt bin, muss ich das Zertifikat ab diesem Zeitpunkt vorweisen können.
Damit blieben mir nur wenige Monate.
Warum vier Monate für mich – und ein Jahr für andere?
Ich empfand das als ungerecht. Nicht, weil ich grundsätzlich gegen eine Qualifizierung pflegender Angehöriger war.
Meine Frage war vielmehr: Warum sollte jemand, der nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben seine Tätigkeit aufnimmt, ein ganzes Jahr Zeit für die geforderte Ausbildung erhalten, während Menschen, die diese Arbeit längst leisten, innerhalb weniger Monate denselben Nachweis erbringen sollten?
Am 6. Oktober 2025 veröffentlichte ich deshalb auf diesem Blog einen offenen Brief an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
→ Hier geht es zu meinem damaligen offenen Brief an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Dann kam die Klarstellung
Im Zusammenhang mit der Einladung zu meiner Veranstaltung „Pflegealltag am Limit – wenn sich Familien alleingelassen fühlen“, die am 19. November 2025 in der Kinder-Reha Schweiz in Affoltern am Albis stattfand, wurde die Gesundheitsdirektion auf meinen offenen Brief aufmerksam.
Schliesslich kam die entscheidende Klarstellung – öffentlich als Kommentar unter meinem damaligen Blogbeitrag:
Auch für bereits angestellte pflegende Angehörige gilt eine Übergangsfrist. Ab September 2025 haben sie ein Jahr Zeit, den Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung zu absolvieren.
Für mich bedeutete das: Ich hatte nicht nur bis Ende Dezember 2025, sondern bis Ende August 2026 Zeit. Das nahm mir zunächst enormen Druck. Ein Jahr klingt schliesslich nach viel Zeit.
Heute weiss ich: Ein Jahr kann erstaunlich schnell vorbei sein.
120 Stunden passen nicht einfach irgendwo dazwischen
Der theoretische Teil meines Pflegehelferkurses umfasste 120 Stunden im Selbststudium, darunter vier Praxistage in Präsenz. Zum Lehrgang gehört ausserdem ein Praktikum von 15 Arbeitstagen. Dieses musste ich nicht zusätzlich absolvieren, da mir aufgrund meiner bereits über zweijährigen Tätigkeit in der Angehörigenpflege die entsprechende praktische Erfahrung anerkannt wurde.
Natürlich möchte ich nicht behaupten, dass ich aus diesen 120 Stunden nichts mitgenommen hätte. Ich habe Neues gelernt, konnte vorhandenes Wissen auffrischen und systematisieren. Manche Inhalte fand ich interessant, andere haben mich zum Nachdenken gebracht.
Aber 120 Stunden bleiben 120 Stunden, die an anderer Stelle fehlen – im Pflege- und Familienalltag, aber auch bei Freundschaften und anderen Beziehungen.
Denn während ich im Kurs sitze oder für eine Prüfung lerne, verschwindet der Pflegebedarf nicht. Therapietermine müssen trotzdem wahrgenommen, die Betreuung während der Praxistage organisiert und der Alltag mit drei Kindern bewältigt werden.
Der Kurs ersetzt keine einzige Stunde davon. Er kommt dazu.
Ausgerechnet Selbstfürsorge
Und genau deshalb ist mir aus dem Kurs ausgerechnet ein Thema besonders in Erinnerung geblieben: Selbstfürsorge.
Wir haben darüber gesprochen, wie wichtig es gerade für pflegende Angehörige ist, die eigenen Grenzen wahrzunehmen, Anzeichen einer Überlastung frühzeitig zu erkennen und ernst zu nehmen, rechtzeitig gegenzusteuern, Unterstützung anzunehmen und die eigenen Ressourcen im Blick zu behalten.
Ich halte all das für richtig und wichtig.
Aber während ich dort sass und genau das lernte, musste ich immer wieder über einen Widerspruch nachdenken: Wie passt dieser Anspruch zu einer Regelung, die pflegenden Angehörigen gleichzeitig eine zusätzliche Belastung von 120 Stunden auferlegt?
Einerseits lernen wir, dass pflegende Angehörige auf ihre Belastungsgrenzen achten und sich nicht dauerhaft überfordern sollen. Andererseits muss die verpflichtende Ausbildung zusätzlich zum ohnehin bestehenden Pflegealltag bewältigt werden.
Natürlich kostet Qualifizierung Zeit, und Qualität in der Pflege ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das ist mir bewusst.
Was wäre passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bestanden hätte?
Meine Übergangsfrist lief Ende August aus. Hätte ich den Ausbildungsnachweis nicht rechtzeitig erbracht, hätte mein Arbeitgeber meine Tätigkeit als pflegende Angehörige nicht mehr abrechnen können und mein Arbeitsverhältnis hätte nicht fortgeführt werden können.
An der Pflege selbst hätte sich dadurch nichts geändert. Mein Kind hätte am 1. September nicht weniger Pflege benötigt als am 31. August.
Die Pflege wäre weitergegangen – nur hätte ich für diese notwendige Arbeit in dieser Zeit keinen Lohn mehr erhalten.
Hat sich meine Meinung nach 120 Stunden geändert?
Ein Stück weit: ja.
Ich kenne den Kurs jetzt nicht mehr nur aus einer Beschreibung oder einem Lehrplan, sondern habe ihn selbst absolviert. Heute weiss ich aus eigener Erfahrung, dass er durchaus sinnvolle Inhalte vermittelt. Deshalb möchte ich ihn auch nicht pauschal schlechtreden.
Aber meine grundsätzliche Frage ist geblieben: Ist eine zusätzliche Belastung für pflegende Angehörige verhältnismässig, wenn der konkrete Mehrwert für die individuelle Pflegesituation begrenzt ist?
Und berücksichtigen wir bei solchen Vorgaben ausreichend, was sie für den Alltag der Menschen bedeuten, an die wir sie richten?
Vielleicht sollten wir den Gedanken der Selbstfürsorge, den wir pflegenden Angehörigen im Kurs vermitteln, auch auf politischer und organisatorischer Ebene etwas ernster nehmen. Es reicht nicht, Menschen beizubringen, ihre Überlastung zu erkennen. Wir sollten uns auch fragen, welche vermeidbaren zusätzlichen Belastungen wir ihnen selbst auferlegen.
Wer profitiert eigentlich davon?
Nach 120 Stunden Ausbildung stelle ich mir deshalb auch die Frage, wer von dieser Verpflichtung am Ende eigentlich am meisten profitiert.
Pflegende Angehörige investieren zusätzliche Zeit und müssen die Ausbildung neben der ohnehin weiterlaufenden Pflege bewältigen. Ob der gepflegte Mensch durch eine generalistische Pflegehelferausbildung in jedem Fall einen entsprechenden zusätzlichen Nutzen hat, stelle ich weiterhin infrage.
Einen klaren Gewinner sehe ich jedoch: die Anbieter solcher Kurse. Denn wenn eine Ausbildung zur Voraussetzung dafür wird, weiterhin als pflegende Angehörige angestellt und abgerechnet werden zu können, entsteht zwangsläufig eine Nachfrage nach entsprechenden Ausbildungsplätzen.
Damit möchte ich weder meinen Kurs noch dessen Anbieter kritisieren. Ich habe selbst sinnvolle Inhalte daraus mitgenommen. Trotzdem finde ich es legitim, bei einer verpflichtenden Ausbildung zu fragen: Wer trägt die zusätzliche Belastung, wer profitiert davon und bei wem kommt der eigentliche Mehrwert an?
Auf den letzten Drücker – aber geschafft
Am 28. August habe ich die Prüfung bestanden und heute, am 31. August, mein Zertifikat erhalten – einen Tag bevor der September beginnt.
Nach einem Jahr kann ich dieses Kapitel damit tatsächlich abschliessen, und darüber freue ich mich sehr.
Vor einem Jahr habe ich eine Vorgabe hinterfragt, deren praktische Auswirkungen noch vor mir lagen. Heute habe ich den Kurs selbst absolviert und kann die Diskussion aus eigener Erfahrung führen.
Meine Kritik ist dadurch nicht verschwunden. Sie ist konkreter geworden.
Qualifizierung pflegender Angehöriger halte ich weiterhin für richtig. Aber gute Qualitätssicherung sollte nicht nur danach fragen, welche Anforderungen wir stellen können. Sie sollte auch danach fragen, welchen konkreten Mehrwert diese Anforderungen für den gepflegten Menschen schaffen und was sie von denjenigen verlangen, die diese Pflege jeden Tag gewährleisten.
Nach einem Jahr, 120 Stunden Ausbildung und einer bestandenen Prüfung kann ich dieses Kapitel nun abschliessen.
Auf den letzten Drücker – aber geschafft.
Kommentar hinzufügen
Kommentare